Finanzierung und Umsetzung unserer Betreuungsleistungen
Die Umsetzung
In einem ersten, kostenlosen und unverbindlichen Gespräch werden wir Sie über unsere Möglichkeiten für Ihre individuellen Bedarf informieren. Dies kann in unseren Büroräumen oder in Ihrer Wohnung stattfinden.
Bei gegenseitig gutem "Bauchgefühl" informieren wir Sie dann zu Beginn der Zusammenarbeit über rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen und klären Ihre Vorstellungen, Wünsche und den Bedarf. Wir erstellen Ihren individuellen Hilfeplan, klären die Kostenübernahme mit dem Leistungsträger ab und beantragen diese für Sie. Wichtig: Unsere Zusammenarbeit beginnt ab dem Tag der Aufnahme in das Betreute Wohnen.
Ambulant Betreutes Wohnen erfolgt auf Grundlage der Eingliederungshilfe gemäß §§ 123 ff SGB IX. Voraussetzung einer Betreuungsübernahme ist die Vorlage eines bewilligten Hilfeplanes vom Landschaftsverband Rheinland mit entsprechender fachärztlicher Stellungnahme und der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung mit Betreutes Wohnen Färber. Intensität und Dauer der vom Landschaftsverband Rheinland gewährten Unterstützung richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf und werden in Form von Fachleistungsstunden bewilligt.
Die Kosten
Nach Prüfung von Einkommen und Vermögen des Antragstellers durch den LVR können die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens über die Eingliederungshilfe abgerechnet werden. Das heißt die Kosten der Betreuung werden bei Anspruchsvoraussetzung gem. §§ 123 ff SGB IX vom Sozialhilfeträger übernommen.
Sollte die Einkommens- und Vermögensgrenze überschritten sein, können wir über eine Individuelle Zahlungsvereinbarung sprechen.